GOTTERFÜLLTE POLITIK

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GOTTERFÜLLTE POLITIK IST DIE HERBEIFÜHRUNG VON ENTSCHEIDUNGEN, DIE DEM EIGENWOHL UND DEM GEMEINWOHL ZUGUTE KOMMEN SOLLEN.

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GOTT WILL, DASS MAN IHM EIN FRÖHLICHES JA GIBT, WENN ES UM DIE FRAGE GEHT, OB MAN DEN HEILIGEN GEIST EMPFANGEN WILL.
DIE DIENER GOTTES HABEN DEN FREIEN WILLEN DER MENSCHEN ZU BEACHTEN UND SIE SOLLEN MENSCHEN NICHT ÜBERREDEN ZUM GLAUBEN AN GOTT ZU KOMMEN.
DAS LEBEN IN DER GERECHTIGKEIT GOTTES IST DAS GELEBTE ZEUGNIS GOTTES.

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GLAUBENSFREIHEIT
EIN HOHES GUT UNSERER GESELLSCHAFT

Grundsätzlich gehört jeder friedlich ausgelebte Glaube und jede friedlich praktizierte Religion zu Deutschland, denn das Grundgesetz sieht die Freiheit des Glaubens und eine freie religiöse Anschauung vor. Wenn man meint, dass man wegen seines Glaubens oder seiner Religionszugehörigkeit verfolgt wird, kann man sich an die zuständigen Behörden wie die Polizei wenden. Die freie Wahl des individuellen Glaubens und die freie Wahl, ob man einer bestimmten Religion angehören möchte, verhindert es, dass andere Menschen den Glauben und die Religion anderer Menschen bestimmen und sie anderen Menschen ihre Anschauungen aufzwingen. Man kann unterschiedliche Glaubensausrichtungen und Religionen erkunden, erforschen, kennenlernen und studieren. Man hat die Wahl, ob man sich Glaubensausrichtungen und Religionen widmet oder nicht. Und das entspricht dem Willen Gottes. Wenn man nicht dem vermeintlich richtigen Glauben bestimmter Menschen und nicht der vermeintlich richtigen Religion bestimmter Menschen folgt, dann wird man vom deutschen Rechtssystem nicht verfolgt, sondern im Gegenteil, man ist durch das deutsche Rechtssystem geschützt. Im christlichen Glauben kann man nur freiwillig und aus innerer Herzensüberzeugung wahrhaftig den Glauben an Gott aufnehmen. Gott will keine Überredung und kein Zwang. Die Suche nach Gott erfordert ein inneres göttliches Ziehen, dass kein Mensch erzwingen kann. Jeder Mensch möge seinen eigenen Zeitpunkt, wenn er denn will, finden, wann er sich mit Glaube und Gott auseinandersetzen will. Jeder Mensch ist grundsätzlich ab Volljährigkeit für seinen Glauben und seiner eventuellen Religionszugehörigkeit selbst verantwortlich. Bis zur Volljährigkeit können Eltern bestimmen, ob ihre Kinder Religionsunterricht erhalten oder nicht. Für Kinder und Jugendliche kann der Religionsunterricht eine Inspiration sein, eine Möglichkeit sein, sich mit den Gedanken des Lehrers auseinanderzusetzen, aber verbindlich ist der Lehrinhalt grundsätzlich nicht. Kinder und Jugendliche sollten zur Mündigkeit erzogen werden, sich kritisch mit Glaube, Gott und Religionen auseinandersetzen können und selbst ihr Glaube für sich finden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 7

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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DIE EINHEITSPOLITIK DER KIRCHE

Die Kirche soll Menschen in die Einheit der Liebe und des wahrhaftigen Glaubens führen und dadurch Menschen aus Spaltungen und Parteiungen herausholen. In der Einheit der Liebe Gottes kommt die mannigfaltige Weisheit Gottes zum Ausdruck, die eine vielfältige Lebensgestaltung im Recht Gottes ermöglicht.

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Die Kirchenpolitik soll die Gerechtigkeit Gottes auf der Erde aufrichten und in allen Belangen des Lebens so zumessen wie es der Geist Gottes lehrt.

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Die Kirche soll zu jederzeit Friedenspolitik betreiben!

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Die Kirchenpolitik tritt für das wahre Recht Gottes ein und bewahrt das Prinzip von Saat und Ernte.

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